Sobald eine volljährige Person die eigenen persönlichen
und rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann,
beispielsweise durch eine Erkrankung oder geistigen Behinderung, wird
durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestimmt.
Dies kann auf Antrag oder von Amtswegen erfolgen. Bei
dieser sogenannten Bestellung legt das Amtsgericht die Aufgabenbereiche
fest,
für die eine Betreuung notwendig ist.
Als Berufsbetreuer begleite und vertrete ich hilfsbedürftige Menschen
in den durch das Gericht festgelegten Aufgabenbereichen.
Die festgelegten Aufgabenbereiche sind:
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